Garantie


Für die gekauften Produkte gilt immer eine gesetzliche Garantie, die Produktions- und Konformitätsmängel (z. B. Fehlfunktionen, Ausfälle und Brüche, die auf normale Verwendung zurückzuführen sind, Mängel an der Ware) der Produkte selbst abdeckt und für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum des Produkts gilt.

Die gesetzliche Gewährleistung kann nicht von Personen in Anspruch genommen werden, die die Produkte im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit unter Angabe ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erworben haben.

Die gesetzliche Gewährleistung berechtigt den Verkäufer zu folgenden Ansprüchen:

  • nach Wahl des Verbrauchers die kostenlose Reparatur oder der kostenlose Ersatz der Ware, sofern die gewünschte Lösung im Vergleich zur Alternative nicht unmöglich oder übermäßig teuer ist, unter Berücksichtigung des Ausmaßes des eventuellen Mangels, des Werts des Produkts ohne Mangel und der Möglichkeit, dass die Alternative ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher umgesetzt werden kann;
  • Ist die Reparatur oder der Ersatz unmöglich, unverhältnismäßig teuer oder verspätet oder verursacht sie dem Kunden erhebliche Unannehmlichkeiten und führt sie nicht zur Behebung des Problems, hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsrücktritt. Bei der Berechnung der Minderung bzw. des zu erstattenden Betrags wird die Nutzung der Ware berücksichtigt. Bei geringfügigen Mängeln, die durch Reparatur oder Ersatz nicht behoben werden konnten, ist der Vertragsrücktritt ausgeschlossen.

Der Verkäufer führt die Reparatur oder den Austausch des Produkts innerhalb von maximal 60 Tagen ab Lieferung an die Verkaufsstelle durch, ausgenommen die Zeit, die für die Beschaffung nicht sofort verfügbarer Ersatzteile benötigt wird.

Um die Garantie geltend zu machen, muss der Kunde laut Gesetz:

  • Bewahren Sie den Kassenbon auf und zeigen Sie ihn vor;
  • den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach seiner Entdeckung zu rügen.